I. Allgemeines
1. Alle Lieferungen und Leistungen einschl. Beratung erfolgen ausschließlich zu unseren – des Lieferers- Verkaufsbedingungen und zwar auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir zu dessen Bedingungen stillschweigen. Die Annahme unserer Lieferung und Leistungen gelten als Anerkennung unserer Bedingun-gen. Abweichend bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die in unserem E-Shop erhobenen personen-bezogenen Daten durch dell’odore drops zum Zweck der Bearbeitung der Kunden- Bestellung erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass er diese Nutzung jederzeit widersprechen kann.
3. Wir beachten die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der Telekommunikationsgesetze sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
2. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Besteller seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Er verzichtet ausdrücklich darauf, Vollstreckungsschutz zwecks Hinausschie-bung oder Verweigerung der Zahlung in Anspruch zu nehmen.
3. Die zu dem Angebot gehörigen Inhaltsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
III. Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
2. Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten und im Internet sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Dies gilt auch für Fotos und sonstige Abbildungen.
3. Konstruktions- und Formveränderungen behalten wir uns während der Lieferzeit vor, soweit dadurch der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden.
IV. Preis und Zahlung
1. Die Zahlung des Kaufpreises hat, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gegen Vorrauszahlung oder Nachnahme ohne jeden Abzug zu erfolgen.
2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, jedoch einschließlich Verpackung.
4. Alle Nebenkosten der Lieferung, wie z.B. Transportkosten, Versicherungskosten, trägt der Besteller, soweit nicht anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
V. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
VI. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstiger versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Der Kunde ist bei Lieferungen „ab Werk“ zur Annahme einer Sendung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten (z.B. Lagerungs- u. Wiederanlieferungskosten bei Abwesenheit) zu tragen. Nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist können, wir unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten und anderweitig über den Liefergegenstand verfügen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Im Falle der ernsthaften endgültigen Annahmeverweigerung durch den Kunden ist eine Fristset-zung entbehrlich.
4. Teillieferungen sind zulässig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung vor.
2. Mit der Übergabe trägt der Kunde das Risiko des Verlustes oder der Beschäftigung der Gegenstände.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf über die Gegenstände ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht verfügt werden. Sie dürfen nicht verkauft, verpachtet, verliehen oder verpfändet werden.
4. Der Kunde verzichtet uns gegenüber auf die Einwendung, daß der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes oder seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit dient.
VIII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel des Liefergegenstandes einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden vorschritten Gewähr: 1. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an uns zu richten.
2. Alle mit Mängeln behafteten Teile werden Nach unserer Wahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffer 3 entweder unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. Der Kunde hat uns für Nachbesserungen, Neulieferungen oder Änderungen eine angemessene Zeit und ggf. Gelegenheit zu einer Nachbesserung vor Ort zu gewähren.
3. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer uns angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung des Recht, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
4. Wir haften unbeschadet der Regelung unter VIII. der Bedingungen nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaft, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eintretenden Schäden abzusichern.
6. Auch für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, haften wir nicht: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, chemische elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind.
IX. Weitergehende Haftung
Nicht in diesen Bedingungen geregelte Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur in dem nachfolgend geregelten Umfang zu: 1. Sofern wir fahrlässig oder vertragswidrig eine Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Summe unserer Produkte begrenzt
2. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet bzw. unmöglich ist; die Haftung ist insofern jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, unvorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist. Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
X. Abtretungsverbot
Ansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden.
XI. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, daß für den Hauptsitz oder die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Stand August 2009